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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und Lieferungen der PVT, Verband der Kunststoffverarbeiter

Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 1:

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, angenommenen Bestellungen, Anweisungen, Entwürfe und/oder andere Vereinbarungen sowie für alle Verhandlungen, die von Mitgliedern der PVT mit Dritten geführt werden, direkt oder über einen bevollmächtigten Vertreter, unter Ausschluss anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, wir erklären ausdrücklich schriftlich, dass andere Bedingungen gelten. Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Wenn eine Partei einmal unter Geltung dieser Bedingungen gekauft hat, gilt die stillschweigende Zustimmung zu ihrer Anwendung, unabhängig davon, ob die Bestellung schriftlich bestätigt wurde.

II Angebote

Artikel 2:

Angebote, gleich in welcher Form, sind stets freibleibend, bis die resultierende Bestellung gemäß Artikel 7 verbindlich wird.

Artikel 3:

Für direkte oder indirekte Schäden aufgrund von Ungenauigkeiten in unseren Empfehlungen oder Produktangaben haften wir nicht, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Artikel 4:

Alle von uns im Rahmen eines Auftrags erstellten Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Muster, Modelle etc. bleiben auch nach vollständiger Vertragsausführung unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber haftet für Schäden durch unbefugten Zugang Dritter. Auf unser erstes Verlangen hin sind sie unverzüglich zurückzugeben.

Artikel 5:

Für Ungenauigkeiten in Daten, Zeichnungen usw. oder für durch oder im Namen des Auftraggebers erteilte Empfehlungen haften wir nicht. Wir sind nicht verpflichtet, solche Unterlagen zu überprüfen, und vertrauen auf deren Richtigkeit. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen aus solchen Ungenauigkeiten frei.

Artikel 6:

Alle Preise gelten ab Werk/Lager, inklusive Verpackung, jedoch exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Ab Werk trägt der Auftraggeber die Gefahr und Kosten des Transports und hat für eine ausreichende Versicherung zu sorgen. Wir wählen geeignete Verpackung und Transportmittel. Wiederverwendbare Verpackungsmaterialien bleiben unser Eigentum; der Käufer haftet für Verlust oder Beschädigung. Bei nachträglichen kostenrelevanten Änderungen (z. B. Frachten, Zölle, Lagerung, Wechselkurse) werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns das Recht vor, bei Abrufaufträgen oder Lagerlieferungen die am Tag der Lieferung gültigen Preise anzuwenden.

III Bestellungen / Anweisungen und andere Vereinbarungen

Artikel 7:

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich ohne Vorbehalt annehmen oder bestätigen. Unsere Bestätigung gibt die Vereinbarung korrekt wieder, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich innerhalb von 5 Werktagen. Dies gilt auch für Änderungen oder neue Vereinbarungen.

Artikel 8:

Nach Auftragsannahme eintretende kostenbeeinflussende Änderungen (z. B. Rohstoffe, Löhne, Abgaben) können wir dem Auftraggeber in Rechnung stellen, sofern wir ihn darüber informieren.

Artikel 9:

Nach Auftragsannahme führen wir nur von uns schriftlich bestätigte Änderungen aus. Lehnen wir diese ab, kann der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten und bleibt zur Zahlung oder Entschädigung für Kosten, entgangenen Gewinn und Ausfallzeiten verpflichtet. Eine Stornierung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich, wobei der Auftraggeber alle Kosten und Schäden ersetzen muss. Bei begründetem Zweifel an der Bonität können wir Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen und die Arbeiten bis dahin einstellen. Erfolgt dies nicht innerhalb von 10 Werktagen, können wir den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten kündigen; der Auftraggeber haftet für alle Schäden.

Artikel 10:

Wir dürfen Dritte mit der Ausführung des Auftrags beauftragen.

IV Produktspezifikationen

Artikel 11:

Eine Mengenabweichung von bis zu 10 % mehr oder weniger als bestellt gilt als vertragsgemäße Lieferung.

Artikel 12:

Vom Auftraggeber bereitgestellte Komponenten sind mit 10 % Übermenge, frei Haus, pünktlich und in gutem Zustand zu liefern. Der Auftraggeber haftet für ihre Funktionsfähigkeit. Wir gehen von deren Verwendbarkeit aus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei verspäteter oder untauglicher Lieferung haftet der Auftraggeber für Ausfallzeiten.

Artikel 13:

Mit der Produktion beginnen wir erst nach schriftlicher Freigabe der Muster durch den Auftraggeber oder unserer Bestätigung der Genehmigung.

V Garantien

Artikel 14:

Wir garantieren die Festigkeit und Qualität des Produkts gemäß Spezifikation. Bei Fremderzeugnissen garantieren wir nur die Vertragstreue. Fehlerhafte Formen oder Produkte beheben wir innerhalb von 4 Monaten ab Versand, sofern es sich um Konstruktions-, Herstellungs- oder Materialfehler handelt. Weitere Schäden werden nicht ersetzt. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich erfolgen. Für bei uns eingesetzte Formen gilt eine Garantie von 2 Jahren oder für die vereinbarte Stückzahl. Schäden durch Kundenteile, unsachgemäßen Gebrauch, normalen Verschleiß, Überlastung, aggressive Chemikalien oder Dritte sind ausgeschlossen.

VI Formen

Artikel 15:

Mit dem Formenbau beginnen wir erst nach Zahlung der Kosten. Gleiches gilt für Änderungen oder Reparaturen nach Vereinbarung oder Vorauszahlung.

Artikel 16:

Die Formen werden nach Zahlung Eigentum des Auftraggebers. Wir lagern sie und sie dürfen frühestens 2 Jahre nach dem letzten Auftrag abgeholt werden. Erfolgt keine Abholung innerhalb von 3 Jahren, setzen wir eine Frist und dürfen sie danach entsorgen; die Kosten trägt der Auftraggeber.

Artikel 17:

Vom Auftraggeber gelieferte Formen geben wir erst zurück, wenn alle unsere Forderungen erfüllt sind.

Artikel 18:

Für Verlust oder Beschädigung von Formen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auch bei Subunternehmern. Im Haftungsfall beschränkt sich der Schadenersatz auf Reparatur oder Ersatz.

Artikel 19:

Wird eine Anzahl Zyklen oder Stücke je Form vereinbart, gilt die Form danach als unbrauchbar. Bei fehlender Angabe informieren wir den Auftraggeber. Solange sie einsatzfähig ist und bei uns verbleibt, übernehmen wir bei fortlaufenden Bestellungen für 2 Jahre die Wartungskosten. Unbrauchbare Formen können ohne Ersatz zerstört werden.

VII Lieferung

Artikel 20:

Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Verzögerungen oder Schäden haften wir nicht. Die Auflösung durch den Auftraggeber richtet sich nach Artikel 9. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen aussetzen, den Vertrag auflösen und Schadenersatz fordern.

VIII Eigentumsvorbehalt und Risiko

Artikel 21:

Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung über. Bis dahin sind die Waren getrennt, unbelastet und versichert aufzubewahren. Der Auftraggeber informiert uns über Ansprüche Dritter. Bei Nichtzahlung, Zahlungseinstellung, Insolvenz, Pfändung oder deren Gefahr dürfen wir Lieferungen aussetzen, Verträge kündigen und Schadenersatz fordern sowie die Waren zurückholen. Der Auftraggeber stimmt dem zu und gewährt Zugang. Die Forderungen werden bei solchen Ereignissen sofort fällig.

IX Höhere Gewalt

Artikel 22:

Bei höherer Gewalt – wie Betriebsstörungen, Mangel oder unvorhergesehenen Ereignissen – dürfen wir Lieferungen aussetzen oder den Vertrag ohne Entschädigung auflösen. Teilweise erfüllte Aufträge sind anteilig zu bezahlen. Für direkte oder indirekte Schäden haften wir nicht.

X Geistiges Eigentum

Artikel 23:

Bei Fertigung nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder Anweisungen des Auftraggebers (oder von Dritten über ihn) garantiert der Auftraggeber, dass keine Schutzrechte verletzt werden. Er stellt uns von allen Ansprüchen und Kosten frei. Bei behaupteter Verletzung dürfen wir die Fertigung stoppen und Schadenersatz verlangen; eine Entschädigung des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Beanstandungen sind uns sofort mitzuteilen. Das geistige Eigentum an unseren Entwürfen verbleibt auch nach Lieferung bei uns. Der Auftraggeber haftet für Missbrauch und informiert uns über Verstöße.

XI Reklamationen und Beschwerden

Artikel 24:

Der Auftraggeber muss die Menge bei Wareneingang prüfen und innerhalb von 5 Werktagen reklamieren – andernfalls gilt sie als akzeptiert. Beanstandungen wegen Mängeln sind innerhalb von 8 Tagen zu melden, Mängel laut Artikel 14 innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben. Danach gelten die Waren als genehmigt. Bei berechtigten Reklamationen liefern wir kostenlos Ersatz oder reparieren. Bei Fremdprodukten erfolgt Nachbesserung oder Rücknahme mit Entschädigung. Für Folgeschäden haften wir nicht. Unsere Haftung beschränkt sich auf die spezifikationsgemäße Lieferung. Für andere Einsatzzwecke übernehmen wir keine Garantie. Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Pflichten verletzt. Er stellt uns frei von Drittansprüchen im Zusammenhang mit dem Vertrag.

XII Zahlung

Artikel 25:

Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten (oder früher, wenn angegeben). Danach gerät der Käufer automatisch in Verzug. Wir dürfen die Ausführung aussetzen; bei weiterem Verzug können wir stornieren und Schadenersatz fordern. Bei verspäteter Zahlung fallen 1,5 % Monatszinsen oder anteilig an. Zahlungen sind auf unser Bankkonto zu leisten. Verzug tritt auch bei Insolvenz oder Zahlungsaufschub ein. Inkasso- und Gerichtskosten trägt der Auftraggeber – außergerichtliche werden mit 15 % angesetzt. Wir dürfen Zahlungen zuerst auf Zinsen und Kosten anrechnen. Zusätzliche Sicherheiten dürfen verlangt werden. Erfolgen sie nicht innerhalb von 10 Tagen, gilt der Vertrag als aufgelöst und der Auftraggeber haftet für Schäden. Wir dürfen Forderungen des Auftraggebers an Dritte als Sicherheit beanspruchen.

XIII Anwendbares Recht

Artikel 26:

Alle Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, einschließlich Verhandlungen, Angebote, Bestellungen, Anweisungen usw. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig, unbeschadet unseres Rechts, auch vor anderen gesetzlich oder vertraglich zuständigen Gerichten zu klagen.

XIV Eintragung und Inkrafttreten

Artikel 27:

Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache bei der Handelskammer Den Haag unter Nr. 27177181 hinterlegt und traten am 1. November 2011 in Kraft. Änderungen behalten wir uns vor und sie treten sofort und rückwirkend in Kraft, sofern sie den Kunden nicht benachteiligen. Sollten einzelne Klauseln ungültig sein, bleibt der Rest wirksam. Diese Übersetzung dient nur der Bequemlichkeit unserer ausländischen Kunden; im Zweifelsfall gilt der niederländische Originaltext.